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Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Gebiete weiterhin sicher

Der Bundestag beschließt den Nachtragshaushalt für 2023 und stimmt mit der Erklärung der Notlage auch über die nötige Anpassung für die Aufbauhilfe 2021 ab

Norbert Braun auf Unsplash

© Norbert Braun auf Unsplash

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November bestimmte Sondervermögen, darunter auch der
Aufbaufond für die Beseitigung der Schäden der Flut 2021, neben dem eigentlichen Haushalt für unzulässig erklärt und entschieden, dass Notlagenkredite nicht für Folgejahre zurückgelegt werden dürfen. Genau dies war jedoch der Fall bei der Aufbauhilfe 2021.

Mit dem Nachtragshaushalt macht das Parlament 1,6 Milliarden Euro an Aufbauhilfen für 2023 rechtlich sicher. Als Voraussetzung dafür hatte der Bundestag zuvor bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz das vierte Jahr in Folge ausgesetzt. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes ist im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Argumentiert wurde hierbei unter anderem mit den weiterhin nicht vollständig beseitigten Schäden der Flutkatastrophe im Sommer 2021.

Für das Jahr 2024 kündigte die Bundesregierung bereits an, entsprechende Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen zu wollen und somit die langfristige Unterstützung der Betroffenen beim Wiederaufbau zu sichern.

Bundeskanzler Olaf Scholz sicherte zu: „Dies möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal unterstreichen und versichere Ihnen und den Menschen in den betroffenen Regionen: Der Bund wird seinen Verpflichtungen, die er im Rahmen der Vereinbarungen zum Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 übernommen hat, auch in den kommenden Jahren vollständig nachkommen.“