Skip to main content

Als Sachverständiger anmelden / Hilfe anbieten

In vielen Fällen wird eine Förderung von Vorhaben durch die Wiederaufbauhilfe des Landes Rheinland-Pfalz vom Vorliegen eines Gutachtens abhängig sein.

Auf welche Gutachter zurückgegriffen werden kann, ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift für Starkregen und Hochwasserschäden RLP 2021.

Sachschäden und Einkommenseinbußen müssen durch das Gutachten eines von einer nationalen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder durch das Gutachten eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Anerkannte unabhängige Sachverständige können je nach Schadensart vereidigte Sachverständige, Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure sein.