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Sachverständige finden

Die Wiederaufbauhilfen haben verschiedene Voraussetzungen.

Regelung für die Bereiche Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften:

Die Bestätigung des Schadens, der geschätzten Reparaturkosten sowie die Bestätigung der getätigten Reparatur erfolgen durch unabhängige Sachverständige. Diese erstellen dazu Gutachten. Unabhängige Sachverständige können je nach Schadensart beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten oder andere fachkundige Personen sein. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind zuwendungsfähig.

Weitere anerkannte Sachverständige finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

Regelung für Unternehmen und freie Berufe:

Bei Betrieben müssen Sachschäden und Einkommenseinbußen durch das Gutachten eines von einer nationalen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder durch das Gutachten eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Anerkannte unabhängige Sachverständige können je nach Schadensart vereidigte Sachverständige, Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure sein.

Weitere anerkannte Sachverständige finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

Die Auslastung der Betriebe ist derzeit hoch. Eine Nachfrage lohnt sich aber in jedem Fall! In der Regel sind kurzfristige Terminfindungen möglich.