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Verlängerung der Antragsfrist für Aufbauhilfen für Unternehmen bis zum 30. Juni 2026

Mehr Zeit für betroffene Unternehmen, Anträge auf Hochwasserhilfe nach der Flut 2021 zu stellen

© Glenn Carstens-Peters auf Unsplash

© Glenn Carstens-Peters auf Unsplash

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige, private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur und Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) , die durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 betroffen sind, haben nun länger Zeit, Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Die Aufbauhilfe unterstützt bei der Wiederherstellung von beschädigten Betriebsstätten, Maschinen, Lagerbeständen oder bei Einkommensverlusten.

Sind Sie mit Ihrem Betrieb von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffen gewesen und haben noch keine Wiederaufbauhilfe beantragt?
Weitere Infos zum Verfahren und zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und der NRW.Bank