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Aufbauhilfe für Unternehmen

Die Landesregierung hat heute Morgen die Webseite zum Wiederaufbauprogramm des Landes Rheinland-Pfalz unter www.wiederaufbau.rlp.de freigeschaltet.

Die Ortschaft Dernau am Tag nach der Flutkatastrophe

© HwK Koblenz

Hier finden Sie auch vorab einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Antragstellung der Wiederaufbauhilfen.

Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Montag, 27.09.2021 online über die Plattform der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (RLP) möglich sein.

Für eine Antragstellung benötigen Sie u. a. folgende Nachweise:

  • Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK (Kammerbestätigung)
  • Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
  • Gutachterbescheinigung(en), in dem die Schadenshöhe bzw. Höhe der Einkommensverluste durch einen Gutachter festgestellt wird.

Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2023 möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes.

Ab kommender Woche ist eine Beantragung der Kammerbestätigung für unsere Mitgliedsbetriebe über unsere Hotline 0261/398-251 oder E-Mail fluthilfe@hwk-koblenz.de möglich.

Sofern Sie Unterstützung bei der Online-Beantragung benötigen, steht Ihnen u. a. auch unser Notbüro in der Ahr-Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Verfügung.

Bitte setzen Sie sich dazu auch vorab mit uns in Verbindung:

Hochwasserhilfe-Hotline 0261/398-251

E-Mail fluthilfe@hwk-koblenz.de