Abschlagszahlung für Gebäudeschäden ohne Vorliegen des Schadensgutachtens für Privathaushalte möglich!
Der Antragsteller muss dann geschätzte Kosten angeben und erhält einen Bescheid, der eine Frist zur Vorlage des Gutachtens und der Genehmigungen beinhaltet.
Nach Erhalt des Bescheides kann der Antragsteller eine erste Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragen.
Eine Abschlagszahlung kann allerdings nur einmalig beantragt werden. Man sollte daher eine plausible Schadensgesamthöhe angeben, da auf dieser Basis die Berechnung des 20%igen Abschlags erfolgt.
Infos zum Ablauf des Prozesses finden Sie hier: Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften Wiederaufbau (rlp.de)